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Verwendet man die bisher besprochenen Normen zur Definition einer Distanzfunktion
, so geht man implizit davon aus, daß jeder
Funktionswert f(t) bzw. jeder Datenpunkt
die gleiche
Bedeutsamkeit besitzt und daher keine spezielle Gewichtung
einzelner Werte erforderlich ist.
Es gibt Fälle, wo a priori bekannt ist, daß z.B. einzelne Datenpunkte
durch genauere Messungen gewonnen wurden, während andere mit größeren
Meßfehlern behaftet sind. In einer solchen Situation sollte eine
Gewichtung der Datenpunkte erfolgen:
Gewichte
bzw. Gewichtsfunktionen
sollten den Datenpunkten so zugeordnet werden, daß genauere Werte einen
größeren Einfluß auf das Entfernungsmaß
erhalten als ungenauere Werte. Dazu benötigt man
bzw.
gewichtete
-Normen
Die Wahl der Gewichtung kann etwa auf Schätzungen der absoluten Genauigkeit der y-Werte - z.B. ausgedrückt durch Schätzungen der Streuung - beruhen. Die Gewichte werden dann in diesem Fall umgekehrt proportional zur Genauigkeitsschätzung gewählt.
* * *
Wenn bekannt ist, daß die relative Genauigkeit aller y-Werte gleich ist, d.h., wenn die absolute Genauigkeit aller y-Werte proportional zu y ist, dann können die Gewichte im Vektorfall folgendermaßen definiert werden:
wobei c > 0 eine beliebige Konstante ist.
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