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Die Abstandsdefinition für zwei reelle Zahlen durch die Betragsfunktion
kann man für zwei Vektoren u und v des
durch den Euklidischen Abstand (entsprechend der
Euklidischen Norm
des Differenzvektors) verallgemeinern:
Noch allgemeiner definiert man den Abstand von zwei Vektoren
durch die
-Norm
ihrer Differenz u-v:
Als Grenzfall für
erhält man die
Maximumnorm
Mit (
1.12
) und (
1.13
) läßt sich im Fall
der diskreten Approximation (Datenapproximation) der Abstand einer Modellfunktion
von gegebenen Datenpunkten
ermitteln, indem man den Abstand der beiden Vektoren
durch
definiert.
Große Vorsicht ist bei der Interpretation derartiger Abstandswerte geboten!
Die Maßzahl
liefert nur Information über den
Abstand an der endlichen Menge von Abszissen
.
Falls der Vektor y durch Diskretisierung
einer analytischen Größe f zustandegekommen ist,
so liefert
keinen Hinweis auf die Approximationsqualität von g bezüglich f.
Durch die
-Norm des Vektors
der Abweichungen an den Stellen
wird nämlich keine Norm für die Funktion
definiert. Für sämtliche Modellfunktionen g,
die an den Stellen
mit f übereinstimmen, gilt
ohne daß f - g = 0,
also Übereinstimmung f(x) = g(x) für alle
, gelten müßte. Dementsprechend wird auf diese Weise keine
Metrik im Raum der reellwertigen Funktionen definiert. Der Größe des Abstands
kann man keine Information über den Verlauf von
e := f - g "zwischen" den Punkten
entnehmen. Durch
kann man den Abstand der Modellfunktion g von dem zu
modellierenden kontinuierlichen Phänomen f nicht charakterisieren.
Die wichtigsten Spezialfälle der
-Normen für die diskrete
Approximation sind durch
p = 2 | (Euklidische Norm) | |
und | p = 1 | (Betragssummennorm) |
Die
Euklidische Metrik
(beruhend auf der
-Norm, der Euklidischen Norm) wird bei der diskreten Approximation (Signalanalyse)
am häufigsten verwendet,
denn
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